Allgemeine Lieferbedingungen

1. Bindefrist
Unsere Offerten sind 6 Monate ab Ausstellungsdatum verbindlich. Ausserordentliche Preisänderungen im Halbzeugsektor berechtigen uns zur Abgabe einer neuen Offerte mit kurzfristiger Gültigkeit.

2. Umfang der Lieferung
Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Offerte massgebend. Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden besonders berechnet. Als Spielraum für Kontrollausschuss behalten wir uns vor, 2% mehr oder weniger als das bestellte Quantum zu liefern.

3. Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt mit Eingang der Bestellung oder später, wenn alle Unterlagen zur Abwicklung des Auftrages komplett sind. Die Lieferfrist endet, wenn die Lieferung im Werk versandbereit ist.

4. Preisänderungsvorbehalt
Veränderte Stückzahl oder ausserordentliche Preisänderungen im Halbzeugsektor, die eine Preisänderung verlangen, werden dem Kunden sofort mitgeteilt.

5. Verpackung
Die Teile werden eindeutig beschriftet und produktgerecht verpackt, um Qualitätseinbussen beim Transport zu vermeiden.

6. Mängelrüge, Garantie
Für den Fall, dass gelieferte Metaflon-Produkte dem Besteller aus irgend einem Grund zu berechtigten Bemängelungen Anlass geben, so hat der Besteller nur das Recht, entweder Gratisersatz für die fehlerhaften Waren oder Rückerstattung des von uns fakturierten Wert es für die betreffenden Stücke zu verlangen. Jeder weitere Anspruch, insbesondere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind Material- und Folgeschäden von Produkten, die von Kunden oder Drittfirmen beigestellt werden. Sichtbare und messbare Mängel sind innerhalb von 20 Tagen nach Ablieferungsdatum der Sendung oder Teillieferung, bzw. unmittelbar nach Eingang bei kontinuierlich laufenden Lieferungen zu melden. Nicht ohne weiteres feststellbare Mängel sofort nach deren Entdeckung, spätestens aber 1 Jahr nach dem Ablieferungsdatum.

7. Zahlungsbedingungen
Alle Fakturen sind in Schweizerfranken zahlbar, ausdrücklich andere Vereinbarung vorbehalten. Zahlungsort ist Gächlingen. Porto und Verpackung gehen zu Lasten des Kunden. Unsere Preise sind Nettopreise, zahlbar innert 30 Tagen.

8. Allgemeine Lieferbedingungen
Die vorliegenden Bedingungen sind verbindlich, wenn sie auf den Dokumenten zwischen Kunde und METAFLON AG erwähnt sind.

9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen uns und dem Besteller ist Schaffhausen.

Datum: Jan. 2009 Visum: BL

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